Fortbildungskurs für Eintragung Liste Solidaritätsbeitrags

Datum:
15 Mai 2024

    Wie bereits mitgeteilt, wurde am 20.12.2023 die Vereinbarung zwischen der Rechtsanwaltskammer und der Autonomen Provinz Bozen über den Solidaritätsbeitrag für den Rechtsbeistand für Frauen, die Opfer von Gewalt und Missbrauch geworden sind, gemäß Art. 12 des LG Nr. 13 vom 9. Dezember 2021 unterzeichnet.

     

    In Umsetzung dieses Protokolls hat der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer am 16.01.2024 beschlossen, die in Punkt 1) des Protokolls genannte Liste zu erstellen, die nach Zivil- und Strafsachen unterteilt ist und in die Rechtsanwälte aufgenommen werden, die sich dafür bewerben und über eine spezifische und kontinuierliche Kompetenz oder Ausbildung im Bereich des Rechtsbeistandes für Frauen, Opfer von Gewalt und Missbrauch verfügen.

     

    Insbesondere hat die Autonome Provinz Bozen vorgesehen, dass Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die ständig mit einem „Frauenhaus“-Dienst zusammenarbeiten, oder diejenigen, die an einer spezifischen Ausbildung (mindestens 20 Fortbildungsguthaben) über den Schutz von Frauen, Opfer von Gewalt und Misshandlung, mit den unter Punkt 2 genannten Inhalten teilgenommen haben, in die oben genannte Liste aufgenommen werden können.

     

    Um die Eintragung in die oben genannten Listen zu fördern, möchten wir auf den von der AIGA-Stiftung „Tommaso Bucciarelli“ organisierten „Fortbildungskurs“ mit dem Titel „Methoden zur Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt“ hinweisen.

    Im Rahmen dieses Kurses erhalten die Teilnehmer nicht nur 12 Fortbildungspunkte, sondern können sich auch in die oben genannten Listen eintragen, sofern sie auch an einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung in Anwesenheit teilnehmen, die von der RAK bis Ende des Jahres organisiert wird.

     

    Der Kurs findet vollständig online auf der Plattform Zoom statt und umfasst 12 Unterrichtsstunden, die in 4 Sitzungen zu je 3 Stunden nach dem folgenden Zeitplan aufgeteilt sind

     

    1. – 24. Mai 2024, 15.30 Uhr
    2. – 31. Mai 2024, 15.30 Uhr
    3. – 7. Juni 2024, 15.30 Uhr
    4. – 18. Juni 2024, 15.30 Uhr.

     

    Um sich für den Fortbildungskurs anzumelden, füllen Sie bitte das folgende Formular aus https://forms.gle/JZftb5bLUyTqEadX6 .

     

    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Organisationssekretariat: fondazione@fondazioneaiga.it

     

    Die Kosten für den Kurs betragen 139,00 Euro (99 Euro für AIGA-Mitglieder).

     

    Zahlung: Banküberweisung an IBAN-Koordinaten:  IT51C0303203207010000090019, ausgestellt auf Fondazione AIGA Tommaso Bucciarelli, mit der Bitte, das Konto bis zum 20. Mai 2024 an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: fondazioneaiga@fondazioneaiga.it

     


    locandina

    Letzte Änderung

    15 Mai 2024, 14:59