RAK BZ : Mitgliederversammlung 05.04.2022 Bilanzabstimmung und Wahl Delegierte Anwaltskongress

Datum:
3 März 2022

    RS-Nr. 15-22

    An alle Rechtsanwälte!
    Mittels ZEP

    Der Präsident
    des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer

    nach Einsichtnahme in den Kammerratsbeschluss Nr. 28 vom 08.02.2022 beruft die Mitglieder dieser Kammer zur

    VOLLVERSAMMLUNG

    ein,

    in erster Einberufung auf den 4. April 2022 um 23:30 und in zweiter Einberufung für den

    05.04.2022 um 15:00 Uhr

    im Weißen Saal/Kongressaal der L. EINAUDI Schule
    St. Gertraud Weg, 3 – 39100 Bozen

    um über folgende Tagesordnung zu beschließen:

    1. Genehmigung Abschlussbilanz 2021 und Bilanzvorschau 2022 des Ausschusses der RAK
    2. Vorstellung der Kongressthemen des XXXV. gesamtstaatlichen Anwaltskongresses:
    • Eine neue Ordnung für eine Anwaltschaft als Hauptdarstellerin im Schutz der Rechte in der Zeit der globalen Veränderungen;
    • Die Umsetzung der Reformen und die – auch wirtschaftlichen – Auswirkungen auf die Berufsausübung;
    • Prädiktive Justiz und die Gewährleistung des „fairen Prozesses“. Die Rolle und die neuen Zuständigkeiten der Rechtsanwälte in der tendenziellen Automatisierung der richterlichen Entscheidung.
    • Wahl der 2 Delegierten für den XXXV. gesamtstaatlichen Anwaltskongress, der in Lecce vom 6.-8. Oktober 2022 stattfinden wird.

    Aus organisatorischen Gründen ist die Anmeldung über SFERA binnen 30.03.2022 erforderlich!

    Gleichzeitig finden an den folgenden Tagen die Wahlen der Delegierten für den Kongress statt:

    5. April 2022 am Ende der Mitgliederversammlung, welche um 15:00 Uhr beginnt;

    6. April 2022 von 11:00 – 13:00 Uhr im Sitzungssaal des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer im 3.Stock des Justizpalastes;

    7. April 2022 von 11.00 – 13:00 Uhr im Sitzungssaal des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer im 3.Stock des Justizpalastes.

    Wahlberechtigt sind jene, die in den Berufsverzeichnissen und im Sonderverzeichnis der RA öffentlicher Körperschaften und Vollzeit-Beschäftigten Universitätsprofessoren und -Forscher eingetragen sind sowie in der Spezialsektion der niedergelassenen Rechtsanwälte.

    Kein Stimmrecht haben jene, die von der Ausübung des Anwaltsberufes suspendiert sind.

    Die Wähler können maximal eine Präferenz angeben, indem sie den Vor- und Nachnamen des Mitglieds angeben.

    Wählbar sind alle Eingetragenen mit Stimmrecht, die kandidiert haben und gegen welche, in den fünf Jahren vorher, keine schwerwiegendere Disziplinarstrafe als die Verwarnung verhängt wurde.

    Die Kandidaturen für die Wahlen müssen bis zum 16.03.2022 um 12.00 Uhr mittels PEC beim Sekretariat des Ausschusses der Anwaltskammer Bozen eingehen, indem das von der Anwaltskammer vorbereitete Formular eingesandt wird.

    Voraussetzung ist die Eintragung in die Berufsverzeichnisse der Rechtsanwaltskammer Bozen und dass in den letzten fünf Jahren keine schwerwiegendere Disziplinarstrafe als eine Verwarnung verhängt worden ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Dr. Franco BIASI
    Präsident Rechtsanwaltskammer Bozen

    Letzte Änderung

    17 Mai 2022, 11:48