Verbleib auf der Sachwalterliste

Datum:
15 Mai 2024

    An alle eingetragenen Sachwalter!

    Mehrere Vormundschaftsrichter des Landesgerichts Bozen haben ihre Enttäuschung geäußert und der Sachwalterschaftkommission Beschwerden zukommen lassen, welche die zahlreichen Ablehnungen der Ernennungen zum Sachwalter seitens der in der Sachwalterliste eingetragenen Rechtsanwälte betreffen.

    Diese Verhaltensweise ist für den künftigen Betreuten sehr nachteilig, da sich die Vereidigung des ernannten Sachwalters um bis zu einem Monat verzögert, da auf den Ersatz durch einen anderen in der Liste eingetragenen Rechtsanwalt (oder oft auch durch mehrere!) gewartet werden muss.

    Da die Liste auch dazu dient, den Vormundschaftsrichtern die Aufgabe zu erleichtern, unter den zahlreichen Mitgliedern diejenigen auszuwählen, die erklärt haben, über Erfahrung und Sachverständnis in dieser Angelegenheit zu verfügen, und die sich der Verpflichtung bewusst sind, die diese Aufgabe mit sich bringt, möchten wir hiermit alle eingetragenen Mitglieder dazu aufrufen ihren Verbleib auf der Sachwalterliste zu überprüfen, da eine Ablehnung der Ernennung dem Betreuten ernsthaften Schaden zufügt, und im Falle einer auch nur vorübergehenden Unfähigkeit, die Ernennung anzunehmen, dem Sekretariat der Anwaltskammer mittzuteilen, sich von der Liste streichen lassen zu wollen.

    Natürlich bleibt für den Eingetragenen das Recht bestehen, eine neue Eintragung in die Liste zu beantragen, sofern die volle Bereitschaft (und die notwendige Zeit) vorhanden ist, jede Ernennung zu übernehmen, die von den Vormundschaftsrichtern übertragen wird, selbst wenn die Betreuten mittelos sind.

    Letzte Änderung

    15 Mai 2024, 15:12